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   VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980   

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https://dejure.org/2006,41056
VGH Bayern, 10.04.2006 - 11 CS 05.1980 (https://dejure.org/2006,41056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2006 - 11 CS 05.1980 (https://dejure.org/2006,41056)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2006 - 11 CS 05.1980 (https://dejure.org/2006,41056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage nach einmaligem erheblichen Verkehrsverstoss

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.497

    Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches

    So hat die Kammer - unter Bezugnahme auf die st. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. bspw. B.v. 22.6.1995 - 11 B 7/95 - juris m. w. N.) und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 28.3.2011 - 11 CS 11.360; B.v. 10.4.2006 - 11 CS 05.1980; beide juris) - schon mehrfach entschieden, dass das Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Aussageverweigerungsrecht des Fahrzeughalters im Ordnungswidrigkeitenverfahren einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31a StVZO nicht entgegensteht (vgl. U.v. 27.4.2012 - W 6 K 12.159 und U.v. 23.11.2012 - W 6 K 12.87 - beide juris).

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen, die auch der Kläger für sich gegenüber anderen in Anspruch nimmt (vgl. BVerwG, B.v. 22.06.1995 - 11 B 7/95 - juris; BayVGH, B.v. 10.04.2006 - 11 CS 05.1980; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - DÖV 1998, 298).

  • VG Koblenz, 13.01.2015 - 4 K 215/14

    Fahrtenbuchauflage nach Höchstgeschwindigkeitsüberschreitung trotz

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO (BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 a.a.O; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 A 11266/01.OVG - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. April 2006 - 11 CS 05.1980 -).
  • OVG Saarland, 24.08.2022 - 1 B 67/22

    Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Halters an der Ermittlung des Fahrzeugführers;

    [vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17.7.1990 - 10 S 962/90 -, juris Rn. 14 (Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig), dort zu einem Fall, in dem der Fahrzeughalter das ihm Zumutbare und Mögliche zur Feststellung des Fahrzeugführers beigetragen hat, die Ermittlungen gleichwohl erfolglos blieben, weil (u.a.) ein Beschuldigter, dem das Fahrzeug überlassen war, die Aussage verweigerte; offengelassen: VGH München, Beschluss vom 10.4.2006 - 11 CS 05.1980 -, juris] Denn so liegt der Fall hier nicht.
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